3. Schulbildung
Wie stellen Sie
sicher, dass Schulsozialarbeit mindestens im bisherigen Umfang dauerhaft und
verlässlich aus Landesmitteln finanziert wird?
Die Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang ist nicht ausreichend. Wir werden
über ein eigenes Landesprogramm bis zu 1.200 Vollzeitstellen zur Verfügung
stellen und dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanzieren. Die Trägerschaft
soll dabei weiterhin bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe
verbleiben, die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sollen mit 10% an den Personalkosten
beteiligt werden.
Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie den Lehrkräftemangel
nachhaltig beheben und eine stabile Unterrichtsversorgung in allen
Schulformen und Regionen sicherstellen?
Wir werden die Studienplätze an der OvGU in Magdeburg für die besonderen
Mangelbereiche erweitern und dafür auch mehr duale Studiengänge anbieten.
Die Wahl der studierten Unterrichtsfächer werden wir stärker am Bedarf
ausrichten. Wir werden die Lehrkräfteausbildung insgesamt schrittweise von
der bisherigen Ausrichtung auf bestimmte Schulformen auf zwei Schulstufen –
die Primarstufe und die Sekundarstufe – umstellen. Wir werden die
Qualifikation der Lehrkräfte im Seiteneinstieg so ausrichten, dass sie
länger und erfolgreicher im Schuldienst des Landes arbeiten können. Wir
werden die Arbeitsbedingungen für ältere Lehrkräfte so gestalten, dass das
vorzeitige Ausscheiden aus dem Schuldienst deutlich reduziert wird.
Wie wollen Sie die Bildungsinhalte an die Anforderungen des 21.
Jahrhunderts anpassen – insbesondere in den Bereichen finanzielle Bildung,
digitale Kompetenzen und soziale Fähigkeiten?
Die Gestaltung von Bildungsinhalten ist die Aufgabe der Fachleute für das
Lernen. Das sind zunächst die Lehrkräfte selbst und speziell das
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung in Halle (LISA). Hier
werden Lehrpläne erarbeitet und Fortbildungen konzipiert. Wir werden die
Eigenverantwortung und pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen
erweitern und stärken und dafür sorgen, dass das LISA die ihm übertragenen
Aufgaben erfüllen kann.
Dabei verstehen wir finanzielle Bildung als unabhängige Wirtschafts- und
Verbraucherbildung. Schüler:innen sollen lernen, Verträge, Kredite,
Versicherungen und alltägliche Finanzentscheidungen zu verstehen. Dazu
gehören ebenso Kenntnisse über Löhne, Steuern, Sozialversicherungen,
Arbeitnehmer:innenrechte und die Ursachen von Verschuldung. Schulen dürfen
dabei nicht zur Werbefläche für Banken, Versicherungen oder andere
Unternehmen werden. Geeignete Partner sind beispielsweise
Verbraucherzentralen, Gewerkschaften und öffentlich finanzierte
Beratungsstellen.
Digitale Bildung bedeutet für uns mehr als den sicheren Umgang mit Geräten
und Programmen. Schule muss junge Menschen auf eine Arbeits- und Lebenswelt
vorbereiten, in der Wissen schnell verfügbar ist, sich aber auch ständig
verändert. Deshalb wollen wir vor allem kritisches Denken,
Kommunikation, Kollaboration und Kreativität stärken. Schüler:innen sollen
Informationen prüfen, Probleme gemeinsam lösen, eigene Ideen entwickeln und
digitale Werkzeuge selbstbestimmt und verantwortungsvoll einsetzen können.
Dazu gehört auch, die Funktionsweise von Algorithmen, Plattformen und
künstlicher Intelligenz zu verstehen und ihre gesellschaftlichen Folgen
kritisch zu beurteilen.
Soziale Fähigkeiten entstehen dort, wo Schüler:innen Verantwortung
übernehmen, zusammenarbeiten, Konflikte lösen und erfahren, dass ihre Stimme
tatsächlich etwas bewirkt. Wir wollen die Rechte von Schüler:innen stärken
und ihnen bei Fragen des Schulalltags und der Schulentwicklung echte
Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten geben.
Welche Strategien verfolgen Sie, um den Übergang von der Schule in den
Beruf zu verbessern?
Wir wollen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf so gestalten,
dass kein junger Mensch die Schule ohne Abschluss und ohne konkrete
Perspektive verlässt. Dazu wollen wir erreichen, dass alle Schülerinnen und
Schüler aus den Schulen der Sekundarstufe I zusätzlich zu den bisherigen
Betriebspraktika über vier Schulhalbjahre – vom 2. Halbjahr der 7. Klasse
bis zum 1. Halbjahr der 9. Klasse – einen regelmäßigen berufspraktischen
Unterricht im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche erhalten. Dieser soll
von freien Bildungsträger, Betrieben mit ausreichend großen
Ausbildungsbereichen und berufsbildenden Schulen) organisiert werden.
Außerdem wollen wir die Bildung von Landesfachklassen und
regionsübergreifenden Fachklassen mit Blick auf eine ausgewogene regionale
Verteilung überprüfen, damit Ausbildung auch im ländlichen Raum erreichbar
bleibt. Lassen sich größere Entfernungen nicht vermeiden, wollen wir Fahrt-
und Unterbringungskosten durch Landesmittel und eine Beteiligung der
Arbeitgeber angemessen mindern.
CDU,
FDP,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
DIE LINKEN,
afd,
SPD
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