3. Schulbildung
 
Wie stellen Sie sicher, dass Schulsozialarbeit mindestens im bisherigen Umfang dauerhaft und verlässlich aus Landesmitteln finanziert wird?

Die Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang ist nicht ausreichend. Wir werden über ein eigenes Landesprogramm bis zu 1.200 Vollzeitstellen zur Verfügung stellen und dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanzieren. Die Trägerschaft soll dabei weiterhin bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe verbleiben, die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sollen mit 10% an den Personalkosten beteiligt werden.

Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie den Lehrkräftemangel nachhaltig beheben und eine stabile Unterrichtsversorgung in allen Schulformen und Regionen sicherstellen?

Wir werden die Studienplätze an der OvGU in Magdeburg für die besonderen Mangelbereiche erweitern und dafür auch mehr duale Studiengänge anbieten. Die Wahl der studierten Unterrichtsfächer werden wir stärker am Bedarf ausrichten. Wir werden die Lehrkräfteausbildung insgesamt schrittweise von der bisherigen Ausrichtung auf bestimmte Schulformen auf zwei Schulstufen – die Primarstufe und die Sekundarstufe – umstellen. Wir werden die Qualifikation der Lehrkräfte im Seiteneinstieg so ausrichten, dass sie länger und erfolgreicher im Schuldienst des Landes arbeiten können. Wir werden die Arbeitsbedingungen für ältere Lehrkräfte so gestalten, dass das vorzeitige Ausscheiden aus dem Schuldienst deutlich reduziert wird.

Wie wollen Sie die Bildungsinhalte an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen – insbesondere in den Bereichen finanzielle Bildung, digitale Kompetenzen und soziale Fähigkeiten?

Die Gestaltung von Bildungsinhalten ist die Aufgabe der Fachleute für das Lernen. Das sind zunächst die Lehrkräfte selbst und speziell das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung in Halle (LISA). Hier werden Lehrpläne erarbeitet und Fortbildungen konzipiert. Wir werden die Eigenverantwortung und pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen erweitern und stärken und dafür sorgen, dass das LISA die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann.
Dabei verstehen wir finanzielle Bildung als unabhängige Wirtschafts- und Verbraucherbildung. Schüler:innen sollen lernen, Verträge, Kredite, Versicherungen und alltägliche Finanzentscheidungen zu verstehen. Dazu gehören ebenso Kenntnisse über Löhne, Steuern, Sozialversicherungen, Arbeitnehmer:innenrechte und die Ursachen von Verschuldung. Schulen dürfen dabei nicht zur Werbefläche für Banken, Versicherungen oder andere Unternehmen werden. Geeignete Partner sind beispielsweise Verbraucherzentralen, Gewerkschaften und öffentlich finanzierte Beratungsstellen.
Digitale Bildung bedeutet für uns mehr als den sicheren Umgang mit Geräten und Programmen. Schule muss junge Menschen auf eine Arbeits- und Lebenswelt vorbereiten, in der Wissen schnell verfügbar ist, sich aber auch ständig verändert. Deshalb wollen wir vor allem kritisches Denken,
Kommunikation, Kollaboration und Kreativität stärken. Schüler:innen sollen Informationen prüfen, Probleme gemeinsam lösen, eigene Ideen entwickeln und digitale Werkzeuge selbstbestimmt und verantwortungsvoll einsetzen können. Dazu gehört auch, die Funktionsweise von Algorithmen, Plattformen und künstlicher Intelligenz zu verstehen und ihre gesellschaftlichen Folgen kritisch zu beurteilen.
Soziale Fähigkeiten entstehen dort, wo Schüler:innen Verantwortung übernehmen, zusammenarbeiten, Konflikte lösen und erfahren, dass ihre Stimme tatsächlich etwas bewirkt. Wir wollen die Rechte von Schüler:innen stärken und ihnen bei Fragen des Schulalltags und der Schulentwicklung echte Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten geben.

Welche Strategien verfolgen Sie, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern?

Wir wollen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf so gestalten, dass kein junger Mensch die Schule ohne Abschluss und ohne konkrete Perspektive verlässt. Dazu wollen wir erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler aus den Schulen der Sekundarstufe I zusätzlich zu den bisherigen Betriebspraktika über vier Schulhalbjahre – vom 2. Halbjahr der 7. Klasse bis zum 1. Halbjahr der 9. Klasse – einen regelmäßigen berufspraktischen Unterricht im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche erhalten. Dieser soll von freien Bildungsträger, Betrieben mit ausreichend großen Ausbildungsbereichen und berufsbildenden Schulen) organisiert werden.
Außerdem wollen wir die Bildung von Landesfachklassen und regionsübergreifenden Fachklassen mit Blick auf eine ausgewogene regionale Verteilung überprüfen, damit Ausbildung auch im ländlichen Raum erreichbar bleibt. Lassen sich größere Entfernungen nicht vermeiden, wollen wir Fahrt- und Unterbringungskosten durch Landesmittel und eine Beteiligung der Arbeitgeber angemessen mindern.
 
CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKEN, afd, SPD
 

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